Compliance – Geldwaesche – Datenschutz – Revision

Termine Seminare 2018 – Compliance – Geldwaesche – Datenschutz – Revision

 

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Tax Compliance – Neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Compliance Officer und Interne Revision

Die Einrichtung und Prüfung von Corporate Governance-Systemen hat in den letzten Jahren sowohl für börsennotierte Unternehmen als auch mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Der IDW hat hierzu den Prüfungsstandard PS 980 „Prüfung von Compliance-Management-Systemen“ veröffentlicht. Unter Berücksichtigung der in § 107 Abs. 3 AktG genannten Überwachungsgebiete des Aufsichtsrats wurden die folgenden ergänzenden Prüfungsstandards für ein funktionstüchtiges Corporate Governance System veröffentlicht:

  • Risikomanagementsystem (IDW PS 981)
  • Internes Kontrollsystem des internen und externen Berichtswesens (IDW PS 982) sowie
  • Internes Revisionssystem (IDW PS 983)

Der IDW hat nun Praxishinweise zur Einrichtung eines Tax-Compliance-Systems geben. Die Unternehmen sind gesetzlich zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen verpflichtet. Trotz größter Sorgfalt kann es bei der Abgabe von Erklärungen bzw. Anmeldungen zu Fehlern kommen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im AEAO zu § 153 zur Frage der Abgrenzung von Berichtigungs- und Selbstanzeige Stellung genommen. Dort heißt es in Tz. 2.6 u.a.: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“

Der Begriff „innerbetriebliches Kontrollsystem“ versteht sich unter Berücksichtigung von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen als ein auf die Einhaltung steuerlicher Vorschriften gerichteter Teilbereich eines Compliance Management Systems (CMS).

Besuchen Sie unseren Informationsblog Tax Compliance. Dort finden Sie aktuelle Hinweise zur Umsetzung der neuen BMF-Anforderungen an §153 AEAO.

 

Compliance & Geldwäschebeauftragter –  Termine Seminare 2018 – Compliance – GeldwaescheDatenschutz – Revision

Unsere Praxisseminare Geldwäsche und Fraud – BasisseminarGeldwäsche und Fraud – AufbauseminarGeldwäsche & Fraud – Update und Geldwäsche & Fraud – Forum verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen und unterstützen Sie dabei, Geldwäsche- und Betrugsstrukturen zu erkennen, zu bewerten und rechtzeitig zu verhindern. In den Compliance-Seminaren wie ComplianceCompliance für VertriebsbeauftragteNeue Compliance-Funktion gemäß MaRisk oder auch Compliance im Fokus der Bankenaufsicht werden Ihnen die Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen Compliance, Datenschutz, IT, Zentrale Stelle und Interner Revision näher gebracht. Auch die Mindestanforderungen zum Aufbau eines Gesamt-IKS werden hier beispielsweise näher erläutert.

Zudem haben Sie die Chance, nach Teilnahme der Seminare die Zertifizierungslehrgänge zum Compliance Officer, zum AML & Fraud Officer oder zum Geldwäsche-Beauftragter zu absolvieren.

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