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Gruppenweite Risikoanalyse – Geldwäschegesetz Gemäß §9 GwG haben Verpflichtete gruppenweiten Verfahren zu schaffen. Diese Pflicht, gruppenweite Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schaffen, richtet sich an in Deutschland ansässige Verpflichtete, die Mutterunternehmen einer Gruppe im Sinne von § 1...

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